1. Suchen Sie im Fahrzeugausweis die Typengenehmigung
Sie finden die Typengenehmigung im Fahrzeugausweis Ihres Anhängers im Feld 24:

Beispiel: Fahrzeugausweis
2. Die max. zugelassene Geschwindigkeit des Anhängers im Schweizerischen Fahrzeug-Datenblatt nachschauen
- Unter Punkt 17 im Schweizerischen Fahrzeug-Datenblatt (siehe Abbildung unten) der entsprechenden Typengenehmigung, finden Sie die maximal zugelassene Geschwindigkeit für den Anhänger, Vmax.
- Wenn Sie nicht im Besitz des Fahrzeug-Datenblattes Ihres Anhängers sind: fragen Sie beim Verkäufer oder Importeur des Anhängers nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist eruier bar anhand der Typenscheinnummer (Feld 24 im Fahrzeugausweis, Abbildung oben).
- Ein Online-Verzeichnis von mehr als 200‘000 Schweizerischen Fahrzeug-Datenblättern steht unter www.typenscheine.ch zur Verfügung. Bei nicht im Verzeichnis aufgeführten Typenscheinnummern, z. B. mit einem «X» muss unter Umständen beim Hersteller nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefragt werden.
Beispiel Fahrzeug-Datenblatt mit Typenschein Nummer (blau):

Beispiel: Typenschein
Plakette für Tempo 100 auf deutschen Autobahnen
Die ab 1. Januar 2021 in der Schweiz geltende Neuregelung ändert nichts daran, dass Schweizer Gespanne, die auf deutschen Autobahnen 100 km/h fahren wollen, eine Plakette brauchen.
Wer eine Plakette 100 für Deutschland auf seinem Wohnwagen hat, muss diese ab dem 1. Januar 2021 in der Schweiz nicht mehr abdecken.
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